CO2-Daten

CO2-Daten

Eingabe der Daten vom Energielieferant
Unter Zusatzinformationen können die CO2-Menge und CO2-Kosten erfasst werden, wie Sie auf der Energielieferrechnung angebeben wurden.
Bei der Versorgung mit Fernwärme können die damit verbundenen Treibhausgasemmissionen und der Primärenergiefaktor mit erfasst werden.



Entlastungsbetrag Strompreisbremse
Der Entlastungsbetrag gemäß Strompreisbremsgesetz (StromPBG) kann unter Hauskosten eingetragen werden. Dieser darf auch nur in der Hausnebenkostenabrechung gutgeschrieben werden.



Angaben zum Gesetz zur Aufteilung der Kohlenstoffdioxidkosten (CO2KostAufG)
Aufgrund des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) muss für Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.01.2023 beginnen, die CO2-Kosten auf Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Ob die Aufteilung durch den Messdienst erfolgen soll, kann im E-Service erfasst werden. Auf der Rechnung des Versorgers sind die Informationen bzgl. der CO2-Menge und den CO2-Kosten, die im Objekt angefallen sind, enthalten. Sofern eine der geforderten Informationen nicht ausgewiesen ist, sollte dies vermekt werden, um Rückfragen zu vermeiden. Sollte es für die Liegenschaft Beschränkungen bzgl. energetischer Verbesserungen geben, wie z.B. Denkmalschutz oder der Wärmeanschluss nach dem 01.01.23 erfolgt sein, kann dies ebenfalls angegeben werden.