VDI2077 Blatt 3.5
Rohrwärme VDI2077 - Blatt 3.5Mit der VDI2077, die in der novellierten Heizkostenverordnung (gültig ab 01.01.2009) aufgenommen worden ist, kann nach "anerkannten Regel der Technik" der Verbrauch der Rohrwärme für die einzelnen Nutzer berechnet werden (nur bei elektronischen Heizkostenverteilern). Die Rohrwärme soll dabei nach dem neuen Stand VDI2077 Blatt 3.5 (vormals VDI2077 Beiblatt) unter den folgenden 5 Bedingungen bei der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden:
- Die Erfassungsrate E der Anlage unterschreitet die kritische Grenze von 0.34. Der nicht erfasste Wärmeverbrauch durch die Rohrwärmeabgabe muss wesentlich sein. Das wird mithilfe des Verbrauchswärmeanteils (der Erfassungsrate) bestimmt. Dazu wird verglichen, wie viel Heizwärme in das Gebäude eingeflossen ist und welchen Anteil davon die Erfassungsgeräte in den Räumen der Mieter verzeichnet haben. Bei verbundenen Anlagen ist vorab der Warmwasserkostenanteil in Abzug zu bringen. Wird der Wärmeverbrauch zur Erwärmung des Wassers mit einem Wärmezähler gemessen, ist zur Berechnung des Energieverbrauchs zusätzlich ein Nutzungsgrad zu berücksichtigen. Den Wärmeverbrauch auf diese Weise zu ermitteln, ist deshalb möglich, weil elektronische Heizkostenverteiler in der Regel so kalibriert sind, dass eine angezeigte Einheit einer kWh entspricht (sog. Basisempfindlichkeit). Hat die Basisempfindlichkeit einen anderen Wert als 1, ist das bei der Berechnung zu berücksichtigen. Der kritische Grenzwert für die Anwendung der VDI-Richtlinie beträgt 0,34. Ist der Verbrauchswärmeanteil <= diesem Wert, ist dieses Anwendungskriterium erfüllt. Berechnung nach Formel (1).
- Die normierten Verbrauchsfaktoren der Nutzeinheiten weisen eine Standardabweichung von >= 0.85 auf. Bei einer erhöhten Rohrwärmeabgabe gibt es typischerweise auffällig viele Nutzeinheiten, die einen erheblich höheren und erheblich niedrigeren Verbrauch als der Durchschnitt verzeichnen. Um dies zu erkennen, wird die Verbrauchsspreizung ermittelt. Dazu wird die Standardabweichung der normierten Verbrauchswerte berechnet (Formel (4)). Die Standardabweichung gibt an, wie stark diese Werte um den Mittelwert (hier 1) streuen. Die Standardabweichung muss >= 0.85 sein. Berechnung der einzelnen Kenngrößen nach Formel (3), (4) und (5).
- Das Mehrverbrauchskriterium Mt gibt an:
Kostendifferenz zwischen einer Abrechnung der Heizkosten ohne Rohrwärmekorrektur und einer Abrechnung mit Rohrwärmekorrektur, bezogen auf die Kosten der Abrechnung mit Rohrwärmekorrektur für einen Nutzer. Sobald MAX(Mt), also die größte Differenz pro Nutzer >= 0,1 ist, gilt das Kriterium als erfüllt. ">Der Median der normierten Verbrauchswerte (Einzelverbrauch pro Fläche bezgl. Gesamtfläche Anlage) muss kleiner gleich 0,90 sein. - Der maximale normierte Verbrauchswert ist der letzte neue Faktor der zu berücksichtigen ist, dieser muss mindestens größer gleich 3 sein.
Vorgehensweise Ermittlung Median:
Die Reihe der normierten Verbrauchswerte muss der Größe nach sortiert werden (0..x), anschl. muss das arithmetische Mittel der zwei Werte um den Median gebildet werden (z.B. bei 12 NE liegt der Median zwischen 6 und 7, also Durchschnitt zwischen den normierten Verbrauchswerten der NEs 6 und 7 (nach Sortierung) bilden.
Dieses VDI-Verfahren ist nur bei elektronischen Heizkostenverteilern durchführbar, nicht bei Verdunstungsgeräten. Heizkostenverteiler, die nach dem Verdunstungsprinzip funktionieren, sprechen in einem gewissen Maße auch auf die von den Verteilleitungen abgegebene Wärme an. Das wirkt sich nivellierend aus. Deshalb sind die Kostenverzerrungen beim Einsatz dieser Geräte nicht so gravierend.
Die Berechnung der einzelnen Kenngrößen erfolgt nach folgenden Formeln:
Die Wärmemenge Q (nach VDI 2077 immer heizwertbezogen) für die Heizung (Heizwärme) ist noch mit einem Korrekturfaktor (Nutzungsgrad bei Wärmeerzeugung) zu multiplizieren. Dieser Faktor hat den Wert 0.8 (80%) bei Kesselanlagen und 1.0 bei Fernwärmeanlagen (100%). Falls es sich um einen brennwertbezogenen Brennstoff handelt (z.B. bei Erdgas, hier ist in der Formel für den Warmwasseranteil der zusätzliche Korrekturfaktor 1.11 enthalten), dann errechnet sich die heizwertbezogene Wärmemenge Q für Heizung aus der brennwertbezogenen Wärmemenge Heizung Q(B) dividiert durch den Faktor 1.11 (Q = Q(B)/1.11, wobei Q(B) sich aus der Differenz der gesamten Wärmemenge und der auf die Wassererwärmung entfallende Wärmemenge ergibt).
Die Korrektur einer Abrechnung erfolgt erstmalig mit einer Erfassungsrate von < 0.34. Bei Folgeabrechnungen wird die Korrektur solange durchgeführt, wie die Erfassungsrate unter dem kritischen Wert von 0.43 liegt. Werte über 0.43 ergeben immer eine Rohrwärme von 0.
Die Rohrwärme gibt den Verbrauch pro m² wieder. Diese Rohrwärme ist mit der Fläche des Nutzers zu multiplizieren, um den tatsächlichen Verbrauch an Rohrwärme zu ermitteln. Der Gesamtverbrauch eines Nutzers ist dann der über die Heizkostenverteiler ermittelte Verbrauch und der Verbrauch der Rohrwärme. Bei Auszug ist der Anteil der Rohrwärme nach Gradtagen zu wichten.