Abrechnung (§6a Abs. 3 HKVO)

Abrechnung mit erweiterten Abrechnungsinformationen (§6a Abs. 3 HKVO)

AbSys enthält ab der Version 2.0.282.7 die Möglichkeit, die erweiterten Informationen zur Heizkostenabrechnung anzudrucken, welche laut der letzten Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) für Abrechnungszeiträume beginnend ab 1. Dezember 2021 Pflicht sind.

Voraussetzungen:

AbSys: ab Version 2.0.282.7
Report: AbreExtInfos.xml


Die benötigten Informationen entnimmt der Messdienst den Rechnungen des Energielieferanten und trägt diese in den Abrechnungskosten im Zusatzfenster zur jeweiligen Brennstofflieferung als summierten Bruttobetrag ein. Daraus entnimmt AbSys alle benötigten Informationen und stellt entsprechend die erweiterten Informationen zur Heizkostenabrechnung dar. Bei Fernwärme, wenn Primärenergiefaktor oder Treibhausgasemissionsfaktor in der Rechnung fehlen, alternativ auf der Webseite der Stadtwerke prüfen bzw. allg. im Internet danach suchen. Im Notfall:

Primärenergiefaktor gemäß DIN V 18599 für den nicht erneuerbaren Anteil
Erfolgt die Fernwärmeerzeugung
- aus Heizwerken und fossilen Brennstoffen beträgt der Primärenergiefaktor im Standard 1,3
- aus Kraft-Wärme-Kopplung und fossilen Brennstoffen beträgt der Primärenergiefaktor im Standard 0,7
- aus Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Brennstoffen beträgt der Primärenergiefaktor im Standard 0,0
Der tatsächliche Wert kann ggf. abweichen.

oder

Notfallalternative Treibhausgasemissionsfaktor: aus Gebäudeenergiegesetz Anlage 9 entnehmen:
https://www.gesetze-im-internet.de/geg/anlage_9.html


Text für „Weitere Informationen und Informationsquellen“ pflegen

Unter „Sonstiges“ – „Daten Abrechnungsfirma“ – „Texte (Teil 4) sollte ein entsprechender Text hinterlegt werden.
Anbei als Beispiel:

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Kontaktinformationen zu Einrichtungen, bei denen Sie sich Informationen über angebotene Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Endnutzer-Vergleichsprofile und objektive technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte einholen können:

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de | www.dena.de (Deutsche Energie-Agentur)
www.vzbv.de (Verbraucherzentrale Bundesverband)

Wenn Sie sich über die Möglichkeit der Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens informieren möchten, finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz oder unter www.verbraucher-schlichter.de eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen.
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Sonderfall Brennstoff mit Restbestand

Bei Brennstoffen mit Restbestand kann/muss die Bemerkung für abgegebene Steuern in den Spalten Steuern und Abgaben der Brennstofftabelle in AbSys eingeben werden. Eine Information bzgl. gezahlter Steuern ist ausreichend, die genaue Höhe muss nicht angegeben werden. Grund: Es kann nicht genau ermittelt werden, wieviel Liter Heizöl pro Nutzer verbraucht wurden.



Beispiel Erdgas:



Beispiel Fernwärme:


Anhand folgender Tabelle können Sie die Brennstofftabelle, auch hinsichtlich der Brennstoffe mit Restbestand, im AbSys aktualisieren.