AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsabschluss

1.1 Verträge über Lieferungen und Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Mündlich, telefonische oder telegrafische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftliche Bestätigung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich wenn es nicht anders formuliert ist.


2. Lieferung

2.1 An von uns angegebene Lieferfrist sind wir nur dann gebunden, wenn ihre Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.
2.2 Die Lieferung beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Für Ihre Einhaltung ist der Zeitpunkt, in dem die Ware das Werk, Lager oder den Versandort verlassen hat maßgebend.
2.3 Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, so können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller schriftlich zu setzenden Frist von mindestens 2 Wochen geltend gemacht werden.
2.4 Bei Leistungsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere Arbeitskämpfen und Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Störung.
2.5 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auch dann mit Verlassen des Werkes bzw. Lagers auf den Besteller über, wenn wir eigene Transportmittel einsetzen. Wird der Versand oder die Zustellung auf Verlangen des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft über. Etwaige Lagerkosten trägt in diesem Fall der Besteller.


3. Zahlung und Verzug

3.1 Zahlungen werden -sofern nichts anderes vereinbart wurde- sofort mit Erhalt der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar.
3.2 Sofern keine Festpreise vereinbart wurden, gelten unsere Listenpreise vom Tag der Lieferung.
3.3 Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 3% über dem Diskontsatz der Bundesbank ohne Nachweis zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
3.4 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist auch dann zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt, wenn keine Ablehnungsandrohung vorausgegangen ist.
3.5 Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.6 Ist der Besteller Kaufmann, so kann er gegenüber unseren Zahlungsansprüchen kein Zurückbehaltungsrecht ausüben.


4. Rücktrittsrecht

4.1 Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.2 Erhalten wir nach Vertragsabschluß Kenntnis über Tatsachen, die auf fehlende Kreditwürdigkeit des Käufers schließen lassen, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer trotz Aufforderung zur Zug-um-Zug-Leistung oder Sicherheitsleistungen nicht bereit ist.


5. Patent- und Urheberrechte

An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unserer schriftlichen Zustimmung weder kopiert noch auf anderem Wege Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen an uns herauszugeben.


6. Eigentumsvorbehalte

6.1 Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich unserer sämtlich, auch künftig entstehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung- bei Hergabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren vorbehaltloser Einlösung- unser Eigentum.
6.2 Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware wird zur Anwendbarkeit von § 950 BGB vereinbart, daß wir Hersteller der neuen Ware sind. Diese dient zu unserer Sicherheit nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im übrigen als Vorbehaltsware im Sinne der Bedingungen.
6.3 Die Forderungen des Besteller aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gelten als mit ihrer Entstehung an uns abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.
6.4 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung gemäß vorstehendem Absatz auf uns übergeht. Zu anderen Vergütungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung aus der Weiterveräußerung ermächtigt, solange er seinen vertraglichen Zahlungspflichten uns gegenüber nachkommt.
6.5 Auf unser Verlangen hat der Besteller uns die Abtretung anzuzeigen. Etwaige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen.
6.6 Wir verpflichten uns, die uns nach dem vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen insoweit - nach unserer Wahl - freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% überstiegt, jedoch mit der Maßgabe, daß mit Ausnahme der Lieferung im echten Kontokorrentverhältnis eine Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst vollständig bezahlt sind.


7. Gewährleistungen

7.1 Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden. Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht bleibt hiervon unberührt.
7.2 Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
7.3 Ist der Besteller Kaufmann, so ist die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüchen beschränkt, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache in unserem Verantwortungsbereich. Mißlingt eine Befriedigung aufgrund der abgetretenen Gewährleistungsansprüche, so kann der Besteller nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.


8. Haftung

8.1 Bei Lieferverzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Lieferung ist der Ersatz mittelbarer Schäden ausgeschlossen, sofern uns weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn die Zusicherung bezog sich gerade auf die Vermeidung von Folgeschäden.
8.2 Beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, sofern uns weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn die Zusicherung bezog sich gerade auf die Vermeidung von Folgeschäden.
8.3 Sonstige Schadenersatzansprüche des Bestellers, sei aus Gewährleistungen, sonstiger vertraglicher oder deliktischer Haftung, die weder auf Vorsatz noch grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, wird Weida als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart. Entsprechendes gilt für Wechselverbindlichkeiten und Klagen.


10. Allgemeines

Sollten sie oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt; beide Vertragspartner sind in diesem Falle verpflichtet, eine unwirksame durch eine wirksame Bedingung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.