E-Rechnung

 

E-Rechnungen in AbSys erstellen

 

1. Definition der E-Rechnung in der Hausverwaltung / Debitor

2. Erstellung der E-Rechnung

 

Voraussetzungen:

AbSys ab Version 2.0.288.18

 

 

 

     1. Definition der E-Rechnung in der Hausverwaltung / Debitor

In der jeweiligen Hausverwaltung muss unter Stammdaten 2 – Rechnungen ausgewählt werden, welche Art der E-Rechnung verwendet werden soll. AbSys kann die E-Rechnung als ZUGFeRD oder als X-Rechnung erstellen. Des Weiteren wird eine Leitweg-ID benötigt, falls die Rechnung an eine öffentliche Einrichtung gestellt werden soll. Die E-Mail-Adresse des Empfängers wird entsprechend im Feld E-Mail eingetragen. Falls beim Debitor eine Einstellung zur E-Rechnung vorhanden ist, wird diese für die HV übernommen.

 




     2. Erstellung der E-Rechnung

Nach dem Erstellen der Rechnung werden die entsprechenden Einstellungen aus der Hausverwaltung entnommen und in die Rechnung eingesetzt. Die Käufer-Referenz entspricht der Leitweg-ID.
Die Art der E-Rechnung kann vor dem Versenden immer noch angepasst werden.





Es öffnet sich nun ein weiteres Fenster, welches mittels des Buttons „Senden“ geschlossen wird, und anschl. wird die E-Rechnung per Mail versendet.


    

Eine Anleitung zur Einrichtung des Nachrichtentextes und der Einrichtung des E-Mail-Providers in AbSys finden Sie auf der codicon Hilfeseite.