E-Rechnung
E-Rechnungen in AbSys erstellen
1. Definition der E-Rechnung in der Hausverwaltung / Debitor
2. Erstellung der E-Rechnung
Voraussetzungen:
AbSys ab Version 2.0.288.18
1. Definition der E-Rechnung in der Hausverwaltung / Debitor
In der jeweiligen Hausverwaltung muss unter Stammdaten 2 – Rechnungen ausgewählt werden,
welche Art der E-Rechnung verwendet werden soll. AbSys kann die E-Rechnung als ZUGFeRD oder
als X-Rechnung erstellen. Des Weiteren wird eine Leitweg-ID benötigt, falls die Rechnung an eine öffentliche Einrichtung gestellt werden soll. Die E-Mail-Adresse des Empfängers wird entsprechend im Feld E-Mail eingetragen. Falls beim Debitor eine Einstellung zur E-Rechnung vorhanden ist, wird diese für die HV übernommen.
2. Erstellung der E-Rechnung
Nach dem Erstellen der Rechnung werden die entsprechenden Einstellungen aus der Hausverwaltung entnommen und in die Rechnung eingesetzt. Die Käufer-Referenz entspricht der Leitweg-ID.
Die Art der E-Rechnung kann vor dem Versenden immer noch angepasst werden.
Es öffnet sich nun ein weiteres Fenster, welches mittels des Buttons „Senden“ geschlossen wird, und anschl. wird die E-Rechnung per Mail versendet.
Eine Anleitung zur Einrichtung des Nachrichtentextes und der Einrichtung des E-Mail-Providers in AbSys finden Sie auf der codicon Hilfeseite.